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Donnerstag, 4. November 2010

Hilfe!

Ich bitte das Bloggerdorf um Mithilfe!

Heilpflanzen und ätherische Öle sollen ab dem 1.4.2011 als Arzneimittel eingestuft werden.
Das allein wäre ansich ja nicht tragisch, ABER die Arzneimittelgesetze sind so starr, dass kein Öl und Kraut mehr individuell sein darf. Danz im Gegenteil, zB Ölen werden chemische "Bestandteile" zugefügt, damit sie immer gleich sind im Aufbau.
Nicht nur, dass ich davon direkt betroffen sein werde, auch Heilpraktikern und naturheilkundig arbeitenden Ärzten wird damit das Arbeiten schwer bis unmöglich gemacht. Und die einzigen Nutznieser sind die Pharmakonzerne, die es gar nicht gern haben, dass Kräuter und Öle wirken. Einfach so. Ohne dass man forschen und Patente erwerben und viel Geld hineinstecken musste. Die Naturheilkunde, die so alt ist wie das Leben selbst, hat keine Lobby!

Aus diesem Grund bitte ich euch herzlich, die Petition zu zeichnen. Das kostet nur wenige Minuten. (Und wer damals uns Hebammen unterstützt hat, ist sogar noch registriert und bei dem geht es noch schneller.)

Ich kopiere hier noch einen Brief rein, den ich bekommen habe und der sehr gut aufzeigt worum es geht. Außerdem könnt ihr bei Eliane und Sabrina deren Meinung nachlesen!

"Sehr geehrte Kunden, Kolleginnen, Kollegen und Therapeuten,   
Die Dreistigkeit in der Politik nimmt zu! Bestimmte Interessensgruppen haben in der Sommerpause kurzfristig ein EU-Gesetz mit Wirkung ab dem 01.04.2011  durchgepeitscht, mit dem Kräutermischungen im freien Verkauf verboten werden, insofern deren Rezeptur weniger als dreißig Jahre besteht. Eine Unterschriftenaktion damals war in der Kürze der Zeit gescheitert. Jetzt wird auf nationaler Ebene eine Petition angestrebt. Dafür bitten wir im eigenen Interesse um Unterstützung, auch wenn es wenige Minuten Zeitaufwand erfordert.
..... die EU will den Handel mit Heilpflanzen drastisch einschränken. Unbedingt sollten wir in dieser Angelegenheit in eigenem Interesse tätig werden und die Initiatoren der o.g. Petition unterstützen. Über unten stehenden Link haben Sie die Möglichkeit die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zum 1.4.2011 zu verhindern. Dazu ist Ihre Mitzeichnung bis zum 11.11.2010 nötig!  
 Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) werden der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt. Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Ländern wird es dann verboten sein, Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben. Naturstoffe, denen man eine Heilwirkung zuschreibt, werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was sich patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren lässt, ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal. Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der pharmazeutischen Großkonzerne gesichert. Wir sollten selbst entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel.   
Lassen Sie sich dafür auf der Seite des Deutschen Bundestages registrieren und zeichnen Sie dann diese Petition mit. (Dauer ca. 3-5 min !)   
(Weitere Infos ebenfalls auf der Seite des Deutschen Bundestages)  
Es geht um die Zukunft der Verwendung von Heilpflanzen! Bitte sprechen Sie auch Verwandte, Bekannte und Freunde an, es müssen 50000 Mitzeichner werden! "


Bitte verlinkt auch diesen Brief und die Petition. Ich bin mir sicher, es geht uns alle an!

Sonntag, 23. Mai 2010

Stand heute ...

... haben wir 93.612 Zeichnungen bei der Hebammenpetition.

Es wäre wirklich toll, wenn wir wenigstens die 100.000 Zeichnungen schaffen würden. (Die 150.000 hab ich eigentlich schon abgeschrieben, dafür geht es grad zu langsam voran.)

Danke Eliane, für deine Unterstützung!

Mittwoch, 19. Mai 2010

Erstaunt ...

... und trotzdem ein bisschen enttäuscht bin ich.

Die Petition der Hebammen hat bis zum heutigen Tag 90.400 Zeichnungen bekommen.Das erstaunt und erfreut mich. Ich freue mich darüber, wieviel Leute Anteil nehmen und wieviel Menschen uns unterstützen.
Enttäuscht bin ich darüber, wie wenig Blogger das Thema aufgegriffen haben. Denn es ist DAS Medium, um Nachichten zu verbreiten. Ich habe viele emails geschrieben, ich habe gebloggt, trotz allem hab ich nur wenige Reaktionen erfahren. Vielleicht fühlt es sich für mich nur falsch an, vielleicht läuft im Hintergrund mehr als ich denke, ahne und weiß ... das hoffe ich. Das wünsche ich mir! Wisst ihr mehr?

Dier erste Frist bis zum 17.5. ist vertrichen. In dieser Zeit sind die erforderlichen 50.000 Stimmen dicke zusammen gekommen. DANKE an alle Mitzeichner!
Die Petition läuft noch bis zum 17.6. und ich würde mich rießig freuen, wenn wir so viel wie möglich Stimmen bekommen würden. Macht mit, gebt es weiter, und vielleicht könnt ihr, liebe Mitleser, es in euren Blogs "veröffentlichen".

Ich gebe ehrlich zu, dass ich nicht weiß, wie eine Lösung aussehen kann. Ok, das stimmt so nicht, ich habe Ideen, aber ob die umsetzbar sind? Trotzdem lässt es die Hoffnung wachsen, wenn ich sehe, wie Zahl der Mitzeichner wächst!

Freitag, 7. Mai 2010

Bitte helft den Hebammen ...

... dass unsere Petition in den Bundestag kommt.
Die ePetition ist die einmalige Gelegenheit, die Problematik der Hebammenhilfe im Bundestag zu thematisieren.
Hier findet ihr alle Details:



Die Teilnahme ist ganz einfach: 
1. Auf der Petitionsseite wählt ihr zunächst "registrieren". Ihr füllt ein Formular aus und gebt ein frei wählbares Passwort an. 
2. Wenige Minuten später erhaltet ihr eine E-Mail mit eurem Benutzernamen. 
3. In dieser E-Mail klickt ihr auf den Link zur Fertigstellung der Registrierung. 
4. Nun wählt ihr nochmals die Seite der Hebammen-Petition und klickt auf "Petition mitzeichnen". Fertig!


Text der Petition
Der Bundestag möge Sofortmaßnahmen beschließen, um eine wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe und die freie Wahl des Geburtsortes auch nach dem 1. 7. 2010 sicher zu stellen. Gefordert wird auch die Aufnahme eines Sicherstellungsauftrages für Hebammenhilfe analog § 72 SGB V. Des weiteren möge der BT eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe und deren Deckung beschließen. 

Begründung

Steigende Haftpflichtprämien u. unzureichende Vergütung zwingen Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe. Dadurch kann die flächendeckende Versorgung nicht mehr sichergestellt werden.
Nach der Einführung u.a. des § 116 SGB X sind die Krankenkassen dazu übergegangen Regressabteilungen zu beschäftigen. Sie sollen bei teuren Behandlungsfällen gezielt dafür sorgen, die zu erwartenden Kosten der Sozialversicherungsträger gegenzufinanzieren.
1992 waren freiberufliche Hebammen zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179 €, incl. Geburtshilfe, versichert. Durch Verzehnfachung der Prämie (2370 €) bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben Schwangerenvorsorge u. der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, auf 23%. Mit der Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3689 € ab 1.7.2010 ist absehbar, dass sich die verbleibenden Hebammen aus dem Kernbereich ihres Berufes zurückziehen.
Das Problem betrifft freiberufliche u. angestellte Hebammen. Auch Angestellte müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Durch Personalabbau steigt das Haftungsrisiko, weil Hebammen mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen.
Die Entlassung der Hebammen in die eigenverantwortliche Vergütungsverhandlung mit den Krankenkassen in 2006 erfolgte mit einem Rückstand in der Anpassung der Honorare. Die gleichzeitige Vorgabe aus § 71 SGB V (Beitragsstabilitätsgesetz), vergrößert diesen Rückstand.
Die Ausnahmeregelungen nach § 71 SGB V (Abs. 1-2) greifen nicht, da keine Daten vorliegen u. kein Sicherstellungsauftrag zur Durchsetzung des Rechtes auf Hebammenhilfe nach § 196 RVO besteht. Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme 23,300 € Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14,150 € im Jahr, bzw. 7,50 € Netto pro Stunde. Für die Durchführung einer Geburt erhält die Hebamme ein Bruttohonorar von:
224,40 € für die Beleggeburt
367,20 € für die Geburt im Geburtshaus
448,80 € für die Hausgeburt


Als Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien wurden von den Kassen 4,39 € für Beleggeburten u. 14,19 € für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken - ohne dass ein Verdienst für die Hebamme übrig bleibt!
Die Zentralisierung der Geburtshilfe in perinatologischen Zentren benötigt ein Gegengewicht von wohnortnaher Versorgung für gesunde Schwangere u. eine intensive Weiterbetreuung nach der heute üblichen Frühentlassung. Doch immer mehr kleinere Krankenhäuser sind gezwungen ihre geburtshilflichen Abteilungen zu schließen, weil weder Beleghebammen noch - ärzte ihre Prämien zahlen können.
Die Politik wird deshalb aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen will eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.


Frauen brauchen Hebammen! 
Und grad brauchen die Hebammen die Hilfe der Frauen! Bitte seid dabei!
Danke für eure Hilfe!