Die ePetition ist die einmalige Gelegenheit, die Problematik der Hebammenhilfe im Bundestag zu thematisieren.
Hier findet ihr alle Details:
Die Petition findet ihr unter:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3bsa=details%3bpetition=11400
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3bsa=details%3bpetition=11400
Die Teilnahme ist ganz einfach:
1. Auf der Petitionsseite wählt ihr zunächst "registrieren". Ihr füllt ein Formular aus und gebt ein frei wählbares Passwort an.
2. Wenige Minuten später erhaltet ihr eine E-Mail mit eurem Benutzernamen.
3. In dieser E-Mail klickt ihr auf den Link zur Fertigstellung der Registrierung.
4. Nun wählt ihr nochmals die Seite der Hebammen-Petition und klickt auf "Petition mitzeichnen". Fertig!
Text der Petition
Der Bundestag möge Sofortmaßnahmen beschließen, um eine wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe und die freie Wahl des Geburtsortes auch nach dem 1. 7. 2010 sicher zu stellen. Gefordert wird auch die Aufnahme eines Sicherstellungsauftrages für Hebammenhilfe analog § 72 SGB V. Des weiteren möge der BT eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe und deren Deckung beschließen.
Nach der Einführung u.a. des § 116 SGB X sind die Krankenkassen dazu übergegangen Regressabteilungen zu beschäftigen. Sie sollen bei teuren Behandlungsfällen gezielt dafür sorgen, die zu erwartenden Kosten der Sozialversicherungsträger gegenzufinanzieren.
1992 waren freiberufliche Hebammen zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179 €, incl. Geburtshilfe, versichert. Durch Verzehnfachung der Prämie (2370 €) bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben Schwangerenvorsorge u. der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, auf 23%. Mit der Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3689 € ab 1.7.2010 ist absehbar, dass sich die verbleibenden Hebammen aus dem Kernbereich ihres Berufes zurückziehen.
Das Problem betrifft freiberufliche u. angestellte Hebammen. Auch Angestellte müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Durch Personalabbau steigt das Haftungsrisiko, weil Hebammen mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen.
Die Entlassung der Hebammen in die eigenverantwortliche Vergütungsverhandlung mit den Krankenkassen in 2006 erfolgte mit einem Rückstand in der Anpassung der Honorare. Die gleichzeitige Vorgabe aus § 71 SGB V (Beitragsstabilitätsgesetz), vergrößert diesen Rückstand.
Die Ausnahmeregelungen nach § 71 SGB V (Abs. 1-2) greifen nicht, da keine Daten vorliegen u. kein Sicherstellungsauftrag zur Durchsetzung des Rechtes auf Hebammenhilfe nach § 196 RVO besteht. Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme 23,300 € Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14,150 € im Jahr, bzw. 7,50 € Netto pro Stunde. Für die Durchführung einer Geburt erhält die Hebamme ein Bruttohonorar von:
224,40 € für die Beleggeburt
367,20 € für die Geburt im Geburtshaus
448,80 € für die Hausgeburt
Als Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien wurden von den Kassen 4,39 € für Beleggeburten u. 14,19 € für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken - ohne dass ein Verdienst für die Hebamme übrig bleibt!
Die Zentralisierung der Geburtshilfe in perinatologischen Zentren benötigt ein Gegengewicht von wohnortnaher Versorgung für gesunde Schwangere u. eine intensive Weiterbetreuung nach der heute üblichen Frühentlassung. Doch immer mehr kleinere Krankenhäuser sind gezwungen ihre geburtshilflichen Abteilungen zu schließen, weil weder Beleghebammen noch - ärzte ihre Prämien zahlen können.
Die Politik wird deshalb aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen will eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
Frauen brauchen Hebammen! Danke für eure Hilfe!
Begründung
Steigende Haftpflichtprämien u. unzureichende Vergütung zwingen Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe. Dadurch kann die flächendeckende Versorgung nicht mehr sichergestellt werden.Nach der Einführung u.a. des § 116 SGB X sind die Krankenkassen dazu übergegangen Regressabteilungen zu beschäftigen. Sie sollen bei teuren Behandlungsfällen gezielt dafür sorgen, die zu erwartenden Kosten der Sozialversicherungsträger gegenzufinanzieren.
1992 waren freiberufliche Hebammen zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179 €, incl. Geburtshilfe, versichert. Durch Verzehnfachung der Prämie (2370 €) bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben Schwangerenvorsorge u. der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, auf 23%. Mit der Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3689 € ab 1.7.2010 ist absehbar, dass sich die verbleibenden Hebammen aus dem Kernbereich ihres Berufes zurückziehen.
Das Problem betrifft freiberufliche u. angestellte Hebammen. Auch Angestellte müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Durch Personalabbau steigt das Haftungsrisiko, weil Hebammen mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen.
Die Entlassung der Hebammen in die eigenverantwortliche Vergütungsverhandlung mit den Krankenkassen in 2006 erfolgte mit einem Rückstand in der Anpassung der Honorare. Die gleichzeitige Vorgabe aus § 71 SGB V (Beitragsstabilitätsgesetz), vergrößert diesen Rückstand.
Die Ausnahmeregelungen nach § 71 SGB V (Abs. 1-2) greifen nicht, da keine Daten vorliegen u. kein Sicherstellungsauftrag zur Durchsetzung des Rechtes auf Hebammenhilfe nach § 196 RVO besteht. Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme 23,300 € Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14,150 € im Jahr, bzw. 7,50 € Netto pro Stunde. Für die Durchführung einer Geburt erhält die Hebamme ein Bruttohonorar von:
224,40 € für die Beleggeburt
367,20 € für die Geburt im Geburtshaus
448,80 € für die Hausgeburt
Als Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien wurden von den Kassen 4,39 € für Beleggeburten u. 14,19 € für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken - ohne dass ein Verdienst für die Hebamme übrig bleibt!
Die Zentralisierung der Geburtshilfe in perinatologischen Zentren benötigt ein Gegengewicht von wohnortnaher Versorgung für gesunde Schwangere u. eine intensive Weiterbetreuung nach der heute üblichen Frühentlassung. Doch immer mehr kleinere Krankenhäuser sind gezwungen ihre geburtshilflichen Abteilungen zu schließen, weil weder Beleghebammen noch - ärzte ihre Prämien zahlen können.
Die Politik wird deshalb aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen will eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
Frauen brauchen Hebammen!
Und grad brauchen die Hebammen die Hilfe der Frauen! Bitte seid dabei!
1 Kommentar:
ungeheuerlich, das die geburt noch mehr vermediziniert werden soll! ich werde diesen aufruf in den nächsten tagen ins blog stellen.
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